| Lippen-Kiefer-Gaumen-Segel-Fehlbildungen |
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Im
Rahmen der vorgeburtlichen Entwicklung kann es durch verschiedene
Einflussgrößen, die bis heute im Einzelnen nicht in ihrer Bedeutung
verstanden sind, zu einem Ausbleiben der Vereinigung bestimmter
Strukturen kommen, was sich dann letztlich in Fehlbildungen im Bereich
der Lippe, des Kiefers, des Gaumens, des Gaumensegels oder in
Kombinationen der Vorgenannten äußert.
Die
Behandlung dieser Fehlbildungen erfordert das koordinierte
Zusammenarbeiten von Experten verschiedener Fachrichtungen und bisher
war dies primär an Universitätskliniken gegeben.
Mit
der Gründung des LKGS-Spaltzentrums am Josefinum im Jahr 2007 bietet
sich diese Möglichkeit nun auch in Augsburg. Hier bilden um den im
Josefinum mit seiner Praxis ansässigen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen Dr.
med. Klaus Roth verschiedene niedergelassene Fachkollegen ein solches
Expertenteam, das die Neugeboren und ihre Eltern vom ersten Tag an
betreuen.
Innerhalb dieses Teams übernimmt Priv.-Doz. Dr. Stefan Lossdörfer den
kieferorthopädischen Part und gliedert innerhalb der ersten Tage nach
der Geburt noch auf Station nach Abdrucknahme eine individuell
gefertigte sogenannte
Mund-Nase-Trennplatte (auch als
Trinkplatte bezeichnet) ein.
Diese erleichtert zum einen die Nahrungsaufnahme der Babys und hält zum anderen
die Zunge aus dem Spaltbereich heraus (Verhinderung einer
Zungendyskinesie). Dadurch wird eine Annäherung der einzelnen
Kiefersegmente mit dem natürlichen Wachstum ermöglicht und somit die
spätere operative Vereinigung erleichtert. Weiterhin wird durch eine
solche Platte eine Harmonisierung der Weichteilfunktion unterstützt und
eine Koordinierung der Alveolarfortsätze und Zahnbögen angestrebt. Durch
regelmäßiges gezieltes Einschleifen der Mund-Nase Trennplatte auch nach
Entlassung aus dem Josefinum wird diese Annäherung weiter gefördert. |
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Mund-Nase-Trennplatte |
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Bezüglich der durchzuführenden chirurgischen Eingriffe und der
entsprechenden Zeitpunkte sei auf die Informationen auf der
Internetseite von Dr. Roth verwiesen
(www.praxisroth.de).
Ab
dem ca. 6. Lebensjahr sind häufig Maßnahmen zur frühen sagittalen und
transversalen Ausformung speziell des oberen Zahnbogens sowie zur
Beseitigung von Zwangsführungen indiziert, aber auch prophylaktische
Maßnahmen zur Kariesprävention, zur Beseitigung von Parafunktionen sowie
zur Verbesserung der Nasenatmung erforderlich.
Nach
Einstellung der permanenten Dentition gilt die Aufmerksamkeit häufig der
Einordnung von retinierten und verlagerten Zähnen, dem Management von
Zahnnichtanlagen, der kieferorthopädischen Kompensation von moderat
ausgeprägten Fehlbissen (Dysgnathien) sowie der kombiniert
kieferorthopädischen/kieferchirurgischen Korrektur von ausgeprägten
Dysgnathien.
Anomalie-bedingte, aber auch Therapie-bedingte Besonderheiten machen
eine langjährige intensive kieferorthopädische Betreuung erforderlich,
die häufig erst mit Wachstumsabschluss endet. Glücklicherweise gibt es
aber während dieses langen Zeitraumes immer wieder Phasen des Abwartens,
sodass sowohl die physische als auch die psychische Belastung der
Behandlung reduziert werden kann. |